ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ESTETICA models – Mario Plennert GmbH, Kalmanstraße 16/1/3, 4614 Marchtrenk

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern, Fotomodellen und Agentur sofern nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Bestätigung abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Blättern Sie in den unten angeführten Registerblättern für detaillierte Informationen oder laden Sie unsere AGB als pdf:

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  • Buchhaltungsgrundlagen
  • Honrartarife & Buchung
  • Stornobedingungen
  • Arbeitszeit
  • Reisetagersatz & -spesen
  • Nutzungsrechte
  • Reklamation
  • Accessoires & Kleidung
  • Zahlungsbedingungen
  • Haftung
  • Schlussbestimmungen
    1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird!
    2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision, die, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Honorars, mindestens aber € 30,- oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. Ust. beträgt.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
    4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das
      Model sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich ausdrücklich, Direktbuchungen unter Umgehen der Agentur zu unterlassen. Der Provisionsanspruch der Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt somit in jedem Fall bestehen!
    5. Die Agentur ist ausdrücklich nicht für etwaige Versicherungen für das Model während der Tätigkeit als Model zuständig oder dafür haftbar, sei dies die gesetzliche UV oder GSVG oder andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Die Agentur kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden, da diese ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig ist und fällt daher in den Bereich des Auftraggebers oder des Models. Es ist die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers sich darüber Klarheit zu verschaffen und entsprechend vorzugehen.
  • Honorartarife:
    Zur Entgegennahme von Honoraren sind Modelle nicht berechnet. Reisespesen sowie km-Geldabrechnungen können jedoch vom Modell sofort mit dem Auftraggeber erledigt werden.

    Buchung:
    Jede Buchung wird durch schriftliche bzw. mündliche Zusage bzw. Unterfertigung des Offerts bestätigt und ist für beide Parteien bindend.

    Für Umbuchungen gilt folgendes:
    1. Umbuchung: zuzüglich entsprechender Bearbeitungsgebühr.
    2. Umbuchung: zuzüglich 25 % des vereinbarten Honorar.
    3. Umbuchung: zuzüglich 50% des vereinbarten Honorar.
    Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Stornierung und werden wie diese verrechnet.

    Unterwäsche, Akt-, Halbakt- und Risikoaufnahmnen
    Diese Aufnahmen müssen vor der Festbuchung genau detailliert angefragt, sowie schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern, bei voller Bezahlung des abgemachten Honorars. Zuschläge gemäß Tarifliste oder nach Vereinbarung. Bei Risikoaufträgen muss das Model vom Kunden versichert sein.
    Zur Entgegennahme von Honoraren sind Models nicht berechtigt. Reisespesen sowie km-Geldabrechnungen können nach Absprache mit ESTETICA models – Mario Plennert GmbH jedoch vom Model sofort mit dem Auftraggeber abgerechnet werden.

  • Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum sind 50 % des Gesamtpreises fällig.
    Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 3 Monate bis 14 Tage vor dem Event sind 80 % des Gesamtpreises fällig.
    Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor Veranstaltung sind 100 % des Gesamtpreises fällig.
    Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von ESTETICA models.

    Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGB von ESTETICA models.

    Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers.

  • Ein Arbeitstag beträgt maximal 8 Stunden exklusive Mittagspause; ein halber Arbeitstag maximal 4 Stunden. Überstunden sowie Arbeitsstunden in der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) werden mit 50 % über dem Stundensatz berechnet. Vorbereitung wie Make up und Friseur zählen zur Arbeitszeit. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. Die ge- meinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde am Tag werden aus Kulanz nicht berechnet. Für jeden Reisetag wird, sofern keine andere Vereinbarung besteht, ein halbes Tageshonorar verrechnet.

    Anproben, Friseursitzungen und Reisezeit für Modeschauen werden zu 50 % des Tarifs verrechnet.

  • Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
    bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
    bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
    ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

    Anfallende Spesen werden wie folgt verrechnet:
    Übernachtungskosten (beinhalten Übernachtung und Frühstück) trägt zur Gänze der Vertragspartner. Reisekosten (Flug, Zug 1. Klasse, Taxi, Bus, Kilometergeld etc.) trägt ebenfalls zur Gänze der Vertragspartner.
    Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart.

  • Das Recht der Verwertung, Veröffentlichung und jedweder sonstiger Nutzung an Abbildungen eines Fotomodells entsteht frühestens nach vollständigem Zahlungseingang bei ESTETICA models – Mario Plennert GmbH. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Österreichs für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Weitergehende Veröffentlichungsrechte bedürfen ausdrücklich der vorhergehenden Absprache mit ESTETICA models – Mario Plennert GmbH.

    Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, wird zwischen den Vertragsparteien vorbehaltlich eines Schadenersatzes eine Pönale in Höhe des 10-fachen Tagessatzes + 20 % AP + 20 % MWSt. des betroffenen Fotomodells vereinbart, wobei der Agentur das Recht zusteht, Pönale und/oder Schadenersatz nebeneinander geltend zu machen.

    Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und seiner Agentur.

  • Reklamationen müssen am Arbeitstag selbst an die Agentur erfolgen. Für Hairstyling, Styling (Bekleidung, Accessoires usw.) und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Außer Polaroidaufnahmen dürfen keine Fotos gemacht werden. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

    Bei Nichteinhaltung der Buchung aus Verschulden des Models oder der Agentur ESTETICA models, entfällt maximal das Honorar inklusive der Agenturprovision. Eine weitergehende Haftung, Regress, Gewährleistung und Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

  • Accessoires & Kleidung werden vom Model im üblichen nach Möglichkeit und Rahmen zur Verfügung gestellt, Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht! Bei Sonderwünschen ist die Agentur rechtzeitig zu verständigen, wenn möglich werden sie von der Agentur beschafft. Eventuelle Leih- und Reinigungskosten werden ohne Aufschlag weiter verrechnet.

  • ESTETICA models ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. 

    Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

    Darüber hinaus ist ESTETICA models berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 

    40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss 
    40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
    Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
     

    Nach Ablauf der Frist wird ein Verzugszinssatz von 15% plus Spesen verrechnet.

  • Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für eigene bzw. fremde Verfahrenskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen, welcher Art auch Immer, oder ähnlicher Ansprüche Dritter.

    Die Agentur arbeitet als Vermittler und wickelt die in Auftrag gegebenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze ab und wird dem Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risken hinweisen.
    Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

    HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Von ESTETICA models – Mario Plennert GmbH vermittelte Models, Stylisten sowie alle anderen Personen übernehmen grundsätzlich KEINE Haftung für direkte Schäden sowie Folgeschäden, die im Rahmen eines von ESTETICA models – Mario Plennert GmbH vermittelten Auftrags verursacht werden/wurden.

  • 1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

    2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

    3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB’s ab.

    4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

    5. Bei jeder Arbeit, die ein gebuchtes Modell zu verrichten hat, hat der Kunde das Modell zu versichern, d.h. er haftet für sämtliche Unfälle, Verletzungen etc. die dem Modell in Rahmen des Auftrages entstehen. Es wird empfohlen, Haftpflicht und Unfallversicherung abzuschließen.

    14) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wels-Land.